Mit Unterzeichnung der neuen Kooperationsverträge für 2023 konnten zu den bestehenden Beratungsstandorten zwei weitere Standorte geschaffen werden. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V wird seine Beratungen wieder am Standort Falkenhagener Feld, „Kiezstube“, Kraepelinweg 1, aufnehmen.
Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V wird zusätzlich zu seinen bisherigen Standorten in der Falkenhagener Str. 2 (Neustadt) beratend tätig sein.
Zudem werden beide Vereine die Beratung in Kladow, Kladower Damm 369 und in Stresow, „Familienzentrum”, Grunewaldstr. 7, fortführen.
Der Berliner Mieterverein e.V. wird seine Beratungen im Rathaus, jeden 2.und 4. Montag sowie donnerstags weiterhin durchführen.
Spandau Mitte / Altstadt
- Standort Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Straße 2-6, 13597 Berlin
Beratung: Berliner Mieterverein e.V.
Jeden 2. und 4. Montag im Monat 16.00-18.00 Uhr (Bearbeitung der Reihe nach ohne Voranmeldung)
Jeden Donnerstag 13.30-15.30 Uhr (Bearbeitung der Reihe nach ohne Voranmeldung)
Neustadt
- Standort „Paul-Schneider-Haus“, Schönwalder Straße 23-24, 13585 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: Tel. (030) 23 60 54 05 oder 0174 / 48 32 728
Dienstag 14-16 Uhr
- Standort „Sozialverband Deutschland“, Falkenhagener Straße 26, 13585 Berlin
Beratung: Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.
Kontakt: Tel. (030) 81 85 27 20; 0176 / 39 11 01 37
buero@spandauer-mieterverein.de
Montag 10-12 Uhr
Nähere Angaben zu den Standorten und Beratungszeiten finden sie hier:
https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/artikel.340119.php
Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste, Gregor Kempert: „Ich bin erfreut darüber, dass es gelungen ist, an 15 Standorten eine bezirkliche und kostenlose Mieterberatung für die Spandauer Bürgerinnen und Bürgern anzubieten.“
Die Mieterberatung soll vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieterinnen und Mieter umfassen, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz sowie eine Hilfe zum praktischen Vorgehen bei Problemen geben. Zukünftig sollen auch Beratungen bezüglich des Wohngeldes plus Gesetzes durch die Mieterberatungen durchgeführt werden. Insbesondere das Aufzeigen von Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zur Beantragung von Wohngeld.
Primärer Zweck der Mieterberatung ist es nicht, Beratungen zu öffentlichen Leistungen anzubieten, dazu ist an die entsprechenden Stellen zu verweisen. Eine rechtliche Vertretung der ratsuchenden Mieterinnen und Mieter ist mit der Mieterberatung nicht abzudecken, das Rechtsberatungsgesetz wird beachtet.