Alle nicht gewinnorientierenden Mitbürger*innen und gesellschaftlichen Initiativen in Spandau sind antragsberechtigt für Ehrenamtsmittel. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen ehrenamtlich umgesetzt werden und sich auf Einrichtungen im Bezirk beziehen.
Förderumfang und Fristen
Bis zu 3.500 € Sachkosten pro Maßnahme können bis 27.02.2026 formlos beantragt werden – per Post an Bezirksamt Spandau von Berlin, Ehrenamtsbüro, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin, oder per E-Mail an benjamin.schneider@ba-spandau.berlin.de. Projekte starten ab 01.04.2026 und enden bis 30.10.2026; sie dürfen bei Beantragung noch nicht begonnen haben.
Voraussetzungen
Die Förderung unterstützt freiwilliges Engagement zur Aufwertung öffentlicher Infrastruktur in Nachbarschaften. Antragsteller*innen müssen sich ehrenamtlich beteiligen; Aufträge an Dritte sind nicht finanzierbar. Fügen Sie eine detaillierte Beschreibung bei (Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen, Kosten) – ohne diese ist keine Bearbeitung möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Zitat und Infos
„Ich kann die Spandauerinnen und Spandauer nur ermutigen, sich für ihre Nachbarschaften, Kieze, Vereine und unseren Bezirk einzusetzen und begrüße diese einfache Möglichkeit der ehrenamtlichen Förderung im vollen Umfang“, sagt Bezirksbürgermeister Frank Bewig. Weitere Details im Merkblatt: https://www.berlin.de/ba-spandau/ueber-den-bezirk/artikel.1211476.php. Auskünfte per Telefon (030) 90279-3325 oder E-Mail an benjamin.schneider@ba-spandau.berlin.de.
Hintergrund
Das Programm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen fördert bürgerschaftliches Engagement für öffentliche Infrastruktur und stellt dem Bezirk Spandau entsprechende Mittel zur Verfügung.