Soziale Erhaltungsverordnung „Spandauer Neustadt"

Am 23.06.2020 wurde die Soziale Erhaltungsverordnung „Spandauer Neustadt” – umgangssprachlich „Milieuschutz“ - durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 03.07.2020).

Das Gebiet umfasst aktuell ca. 18.000 Einwohner und ca. 9.000 Wohnungen.

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.
Dabei sind soziale Erhaltungsverordnungen kein Instrument des aktiven Mieterschutzes, sondern stellen ein städtebauliches Instrument dar, um die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung zu schützen.

Erklärung in einfacher Sprache

 

Was ist zulässig, was nicht?

In Sozialen Erhaltungsgebieten bedürfen der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung gemäß § 173 BauGB. Dies gilt ausnahmslos sowohl für bewohnte als auch leerstehende Wohnungen und unabhängig vom Eigentümer.

Für folgende Maßnahmen wird u.a. in der Regel eine Genehmigung erteilt:

  • Ersteinbau einer Zentralheizung mit Warmwasserversorgung
  • Ersteinbau eines Bades
  • Grundausstattung mit Sanitär-, Wasser- und Elektroinstallationen, Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen
  • verpflichtende energetische Sanierungen
  • Dachgeschossausbau und Neubau

Für folgenden Maßnahmen wird u.a. in der Regel keine Genehmigung erteilt:

  • Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
  • nicht erforderliche Grundrissänderungen
  • Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen
  • Anbau von Balkonen, Wintergärten, Loggien oder Terrassen mit mehr als 4m² Grundfläche
  • Errichtung von Zweitbalkonen, Zweitloggien, Zweitterrassen oder Wintergärten
  • Einbau eines zweiten Badezimmers oder WCs
  • aufwändige Badsanierungen

Abweichungen unterliegen einer gesonderten Begründung und Einzelfallprüfung.

Anträge für Baumaßnahmen sind im Fachbereich Stadtplanung einzureichen.

An wen kann ich mich als Mieter*in wenden?

Wenn Sie Fragen zum Milieuschutz haben, dann setzen Sie sich mit der zuständigen Mieterberatung in Verbindung. Die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH bietet im Auftrag des Bezirksamts Spandau kostenlose Sprechzeiten für Ratsuchende aus den Sozialen Erhaltungsgebieten an. Dort werden Sie über Anträge und Genehmigungen informiert, die Ihre Wohnung betreffen, und zu Ihren Rechten und Pflichten, z.B. bei Modernisierungen oder bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen, beraten.

Achtung!

Bitte beachten Sie wegen der Corona-Pandemie die besonderen Regeln für die Vor-Ort-Beratung: Tragen Sie bitte eine FFP2-Maske.

Sprechzeiten der Mieterberatung zum Milieuschutz

Montag, 10.00 – 13.00 Uhr:
Telefonische Sprechzeit unter (030) 44 33 81-108

Dienstag, 15.00 – 17.00 Uhr:

  • jeden 1., 3. und 5. Dienstag im Monat
    im Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstr. 39, 13595 Berlin
  • jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
    im Nachbarschaftszentrum Paul-Schneider-Haus, Schönwalder Str. 23, 13585 Berlin

Donnerstag, 10.00 – 13.00 Uhr:
Telefonische Sprechzeit unter (030) 44 33 81-108

undefined

 

Quartiersmanagement
Spandauer Neustadt

Lynarstraße 13
13585 Berlin
Tel. 030 28 83 22 28
Fax 030 28 83 22 29
team@qm-spandauer-neustadt.de

 

undefined

 

S.T.E.R.N.
Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH

Straßburger Straße 55
10405 Berlin
Tel. 030 44 36 36 10
info@stern-berlin.de
www.stern-berlin.com