Mitmachen im Bezirk Spandau (Kommunalpolitik)


Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

Die BVV steht für Bezirksverordnetenversammlung. Sie ist das kommunalpolitische Parlament eines Berliner Bezirks. Die BVV besteht aus Vorsteher*in und Bezirksverordneten. Die Anzahl der Bezirksverordneten richtet sich nach der Einwohner*innenzahl des jeweiligen Bezirks.

Die Mitglieder der BVV haben wichtige kontrollierende, beschließende und beratende Aufgaben innerhalb des Bezirks. Die Aufgaben beinhalten:

  • Kontrolle des Bezirksamts
    • Die BVV kontrolliert das Bezirksamt, also den/die Bezirksbürgermeister*in sowie die Stadträt*innen
    • Sie kann Anfragen stellen, Auskünfte verlangen und politische Kontrolle ausüben.
  • Beschlüsse zu bezirklichen Angelegenheiten beim Bezirksamt einreichen
    • Themenbereiche sind z.B. Stadtentwicklung und Bauwesen, Schulpolitik, Jugend- und Sozialarbeit, Grünflächen und Umwelt, Verkehr und öffentliche Ordnung etc.
    • Diese Beschlüsse sind für das Bezirksamt bindend (sofern es sich um bezirkliche Zuständigkeiten handelt).
  • Wahl des Bezirksamts
    • Die BVV wählt die Mitglieder des Bezirksamts, einschließlich den/die Bezirksbürgermeister*in und den/die Stadträt*innen.

Die BVV fördert die Beteiligung von Einwohner*innen an der Bezirkspolitik. An den öffentlichen Ausschusssitzungen können auch Einwohner*innen und Interessierte teilnehmen. Besuche sind ohne Anmeldungen möglich. Einwohner*innen können über Einwohner*innenanfragen auch eigene Themen in die BVV-Sitzungen einbringen und vortragen.

Weitere Informationen: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/

Einwohner*innenanfragen an die Bezirksverordnetenversammlung

Einwohner*innenanfragen an die Bezirksverordnetenversammlung

Einwohner*innenanfragen sind zwei Wochen vor der BVV-Sitzung schriftlich im BVV-Büro (am besten elektronisch per Mail an bvv@ba-spandau.berlin.de) einzureichen. Anfragen müssen Themen betreffen, für die das Bezirksamt Spandau auch zuständig ist.

Das genannte Thema muss zu Beginn der BVV-Sitzung von der eingereichten Person kurz vorgetragen werden. Die Mitarbeiter*innen des Bezirksamts antworten direkt mündlich auf das eingebrachte Thema. Eine Aussprache oder Debatte findet nicht statt.

Weitere Informationen unter: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/

Generationen-Bezirksverordnetenversammlung

Generationen-Bezirksverordnetenversammlung

In der Generationen-BVV übernehmen Jugendliche unter 21 Jahren und Spandauer*innen ab 60 Jahren selbst die Rolle der Bezirksverordneten. Die Generationen-BVV findet jährlich bei einem zusätzlichen Treffen mit den Bezirksverordneten statt. Die Bezirksverordneten laden Vertreter*innen der jungen sowie älteren Einwohnerschaft ein, damit sie ihre Anliegen und Fragen besprechen.

Anträge und Anfragen können immer ca. drei Wochen vor der Generationen-BVV eingereicht werden. Je Gruppe oder Einzelperson sind zwei Anmeldungen möglich. Dies können zwei Anfragen oder zwei Anträge oder eine Anfrage und ein Antrag sein – jedoch nicht zum selben Thema. Die genannten Themen müssen in Zuständigkeitsbereich des Bezirks liegen.

Die Anträge und Anfragen werden an schriftlich im BVV-Büro oder per E-Mail an bvv@ba-spandau.berlin.de eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/der-vorsteher-informiert-1549475.php

undefined
Quartiersmanagement
Spandauer Neustadt

Lynarstraße 13
13585 Berlin
Tel. 030 28 83 22 28
Fax 030 28 83 22 29
team@qm-spandauer-neustadt.de

 

 
undefined

 

S.T.E.R.N.
Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH

Straßburger Straße 55
10405 Berlin
Tel. 030 44 36 36 10
info@stern-berlin.de
www.stern-berlin.com