Die BVV steht für Bezirksverordnetenversammlung. Sie ist das kommunalpolitische Parlament eines Berliner Bezirks. Die BVV besteht aus Vorsteher*in und Bezirksverordneten. Die Anzahl der Bezirksverordneten richtet sich nach der Einwohner*innenzahl des jeweiligen Bezirks.
Die Mitglieder der BVV haben wichtige kontrollierende, beschließende und beratende Aufgaben innerhalb des Bezirks. Die Aufgaben beinhalten:
- Kontrolle des Bezirksamts
- Die BVV kontrolliert das Bezirksamt, also den/die Bezirksbürgermeister*in sowie die Stadträt*innen
- Sie kann Anfragen stellen, Auskünfte verlangen und politische Kontrolle ausüben.
- Beschlüsse zu bezirklichen Angelegenheiten beim Bezirksamt einreichen
- Themenbereiche sind z.B. Stadtentwicklung und Bauwesen, Schulpolitik, Jugend- und Sozialarbeit, Grünflächen und Umwelt, Verkehr und öffentliche Ordnung etc.
- Diese Beschlüsse sind für das Bezirksamt bindend (sofern es sich um bezirkliche Zuständigkeiten handelt).
- Wahl des Bezirksamts
- Die BVV wählt die Mitglieder des Bezirksamts, einschließlich den/die Bezirksbürgermeister*in und den/die Stadträt*innen.
Die BVV fördert die Beteiligung von Einwohner*innen an der Bezirkspolitik. An den öffentlichen Ausschusssitzungen können auch Einwohner*innen und Interessierte teilnehmen. Besuche sind ohne Anmeldungen möglich. Einwohner*innen können über Einwohner*innenanfragen auch eigene Themen in die BVV-Sitzungen einbringen und vortragen.
Weitere Informationen: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/