Die Mietpreisprüfstelle ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot des Landes Berlin für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete. Die Mietpreisprüfstelle richtet sich an alle Mieterhaushalte Berlins.
Bei einer Mietüberschreitung von über 20 % spricht man nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz von „Mietpreisüberhöhung“, umgangssprachlich Mietwucher. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und kann für den Vermieter zu einer hohen Geldbuße führen, wenn er eine Mangellage ausgenutzt hat. Außerdem kann auf Antrag des Geschädigten die Rückerstattung des Mehrerlöses an ihn angeordnet werden.
Für Fälle mit Verdacht auf Verstoß gegen § 5 WiStG sind in Berlin die Bezirksämter für eine weitere Verfolgung zuständig.
Die Mietpreisprüfstelle berät Sie über die Voraussetzungen der weiteren Verfolgung und Ihre Rolle bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auf Wunsch werden die Ergebnisse der Prüfung durch die Mietpreisprüfstelle an das zuständige Bezirksamt übermittelt.
https://www.berlin.de/sen/wohnen/siwo/mietpreispruefstelle-1535292.php