Auch 2026 steht der Schutzfonds wieder zur Verfügung – für alle Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen in Berlin, die aufgrund von Hassgewalt oder konkreten Bedrohungen Schutzmaßnahmen an ihren Räumlichkeiten benötigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Absicherung dauerhaft genutzter Räume – etwa Büros von Vereinen, Beratungsstellen oder Privatwohnungen:
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Sicherheitstechnik: Alarmanlagen, Videoüberwachung, Gegensprechanlagen
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Baulicher Schutz: Sicherheitstüren, Schutzfolien, Beleuchtung, Umzäunungen
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Sichtschutz: Maßnahmen gegen Ausspähung oder Markierung
Die wichtigsten Eckpunkte
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Förderhöhe: bis zu 20.000 € pro Antrag
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Antragsfrist: laufend möglich, spätestens jedoch bis zum 15. September 2026
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Gefährdungsnachweis: Eine nachvollziehbare Dokumentation der Bedrohung ist erforderlich – z. B. Screenshots, Zeugenberichte, Medienartikel oder polizeiliche Meldungen
So stellen Sie einen Antrag
Der Einstieg ist unkompliziert: Füllen Sie zunächst das Online-Formular aus, damit wir gemeinsam die Förderfähigkeit klären können.
👉 Zum Erstkontaktformular
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Schutzfonds.
Persönliche Beratung und Netzwerkarbeit
Wir stellen den Schutzfonds gerne auch direkt in Ihren Netzwerken, Arbeitsgruppen oder bei Veranstaltungen vor und beraten Sie individuell zu den Fördermöglichkeiten.
Der Schutzfonds wird von der Amadeu Antonio Stiftung umgesetzt und durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt gefördert.
Kontakt:
📧 marina.koren@amadeu-antonio-stiftung.de
📧 veronika.glasunowa@amadeu-antonio-stiftung.de