Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung: Bewerbungsfrist bis 8. Februar 2026 verlängert

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung: Bewerbungsfrist bis 8. Februar 2026 verlängert

Verlängerte Antragsfrist für Fördersäule 3

Die Bewerbungsfrist für Projektförderungen aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, wurde bis zum 08.02.2026 verlängert. Der Fonds stellt jährlich mindestens 2.930.000 € aus Landesmitteln für kulturelle Projekte bereit, an denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre aktiv mitwirken.

Förderkriterien

Unterstützt werden Kooperationsprojekte, die sich mit den Lebenswelten und Themen junger Menschen auseinandersetzen. Das Projektkonzept sollte deutlich machen, wie die tatsächlichen Bedarfe der Zielgruppe berücksichtigt werden. Besonders gefördert werden Vorhaben, die:

  • Unmittelbare Erfahrungen mit künstlerischen Techniken und Methoden ermöglichen

  • Die Teilnehmenden als aktiv gestaltende Akteur*innen einbeziehen

  • Künstlerische, pädagogisch-partizipative und inhaltliche Qualität vereinen

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kooperationen zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe oder Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub etc.).

Fristen und Projektzeitraum

Anträge müssen bis zum 08.02.2026 eingehen. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die zwischen dem 01.04.2026 und 31.12.2026 durchgeführt werden.

 

INFOS

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