Veranstaltungen und Termine
Quartiersfonds 1 (Aktionsfonds)
Geförderte Aktionen 2012

- @flickr/Peter Panter
» Montag: Ruhetag - Bummeln in der Spandauer Neustadt (Spandau-Neustadt e.V.)
» Mit gutem Beispiel voran - Hundekotaktion (Spandau-Neustadt e.V.)
» Schaukasten (Spandau-Neustadt e.V.)
» Ostern in der Spandauer Neustadt (Spandau-Neustadt e.V.)
» Café Eulalia (Eulalia Eigensinn e.V.)
» Kurkonzerte 2012 (Luthergemeinde)
» Schulstarter Paket (Spandauer Jugend e.V.)

- Ideenaufruf Mai 2012 / Thomas Kohler @flickr.com
Mit vollen Segeln auf zu sommerfrischen Taten!
PS: Schon heute an Herbst- und X-Mas-Aktionen denken…
Im Aktionsfonds -QF1- des Quartiersmanagements stehen für das Jahr 2012 noch rund 5.500 Euro Projekt-Gelder für Aktionen bis jeweils 1.000 Euro zur Verfügung.
√ Sie wohnen, arbeiten oder engagieren sich in der Neustadt
√ Sie füllen einen Aktionsfonds-Antrag aus, wir beraten Sie zu Antragstellung & offenen Fragen
√ Sie geben den Antrag im Quartiersbüro ab
√ Sie stellen ihre Aktion oder ihr Projekt auf einer der nächsten Sitzungen der Aktionsfonds.Jury kurz vor
Nächste Abgabefrist: Mittwoch, 30. Mai 2012 bis 17 Uhr im Quartiersbüro & digital
nächste Sitzungen der Aktionfonds.Jury 2012
5. Sitzung: Mittwoch, 13.06.2012 (Abgabefrist für Anträge: 30.05.2012)
Antragsunterlagen & Beratung erhalten Sie bei Christine Otto im Quartiersbüro!
» Informationsblatt für Aktionsfonds-Projekte
» Aktionsfonds-Antrag
» geförderte Aktionen 2011, 2010 und 2009
» Bericht "Fördermittel des Aktionsfonds 2011 erfolgreich durch Aktionsfonds.Jury vergeben" » lesen Sie mehr
Aktionsfonds (QF1)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt jährlich 10.000 Euro für den Aktionsfonds (QF1) zur Verfügung. Ziel ist es, kleinteilige Aktionen (bis zu 1.000 Euro) für den Stadtteil schnell und möglichst unbürokratisch zu fördern. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Aktionsfondsjury. Die Bewilligung wird immer nur für den Einzelfall erteilt. Es besteht kein Anspruch für einmal geförderte Projekte auf finanzielle Unterstützung zur Weiterführung oder auf die erneute Bewilligung eines Antrags gleichen oder vergleichbaren Inhalts.
Was kann gefördert werden?
Es können Aktivitäten gefördert werden, die zum Nutzen von Gemeinschaft und Nachbarschaft sind, zur Aktivierung von BewohnerInnen beitragen oder die Stadtteilkultur beleben. Gelder können beispielsweise für Sachmittel, Veranstaltungen oder kleinere Aktionen bewilligt werden. Eigenhonorare werden dabei nicht gefördert. Pro Antrag können bis maximal 1.000,00 € bewilligt werden.
Wer kann Anträge stellen?
Einzelpersonen, Bewohnergruppen und Initiativen können regelmäßig Anträge im Quartiersbüro einreichen. Das Formblatt erhalten Interessenten beim Quartiersmanagement-Team. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne dazu!







